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Steuerliche Maßnahmen

1. Möglichkeiten zur Senkung von Vorauszahlungen​​

  • Beantragen Sie die Herabsetzung der Vorauszahlungen (Körperschaft-, Einkommen- und Gewerbesteuer bei Ihrem zuständigen Finanzamt​. [Vorlage]

​​

2. Stundungen​

  • Beantragen Sie Steuerstundungen bei Ihrem zuständigen Finanzamt [Vorlage]

3. Vollstreckungsmaßnahmen Säumniszuschläge

  • Auf Vollstreckungsmaßnahmen bzw. Säumniszuschläge können bis zum 31.12.2020 verzichtet werden, so lange der Schuldner einer fälligen Steuerzahlung unmittelbar von den Auswirkungen des Corona-Virus betroffen ist.​

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