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Hilfprogramme der Bunderländer [aktualisiert am 23.03.2020 um 14:27]

Bayern: Soforthilfe für Selbstständige und Freiberufler

  • Maßnahme: Bedürftige Unternehmen und Freiberufler erhalten von der Bayerische Staatsregierung eine unbürokratische Soforthilfe in Höhe von 5.000 bis 30.000 Euro. Die Zuschüsse müssen nicht zurückgezahlt werden.

  • Höhe der Soforthilfe in Bayern:

    • Bis zu 5 Erwerbstätige 5.000 Euro

    • Bis zu 10 Erwerbstätige 7.500 Euro

    • Bis zu 50 Erwerbstätige 15.000 Euro

    • Bis zu 250 Erwerbstätige 30.000 Euro

  • Vorgehen: Förderantrag ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und per E-Mail oder Post an die zuständige Bewilligungsbehörde schicken. Anträge werden schnell bearbeitet und Zahlungen zeitnah vorgenommen.

 

Brandenburg

Kein Kredit, sondern ein NICHT rückzahlbarer Zuschuss sollen Brandenburger Mittelständler und Freiberufler in finanziellen Notlagen bekommen. Ist die Existenz akut bedroht, fließen abhängig von der Zahl der Mitarbeiter:

  • bis zu 2  Erwerbstätige  bis zu   5.000,- EUR,

  • bis zu 5  Erwerbstätige   bis zu 10.000,- EUR,

  • bis zu 15  Erwerbstätige   bis zu 15.000,- EUR,

  • bis zu 50  Erwerbstätige   bis zu 30.000,- EUR,

  • bis zu 100 Erwerbstätige   bis zu 60.000,- EUR

Zuständig ist die ILB, die Investitionsbank des Landes Brandenburg. Sie überweist das Geld kurzfristig auf das Konto, wenn die Unterlagen eingetroffen sind. Startschuss ist voraussichtlich der 25. März 2020, Anträge können gewerbliche Unternehmen und selbstständige Angehörigen der Freien Berufe (bis zu 100 Erwerbstätige) stellen, die die eine Betriebs- bzw. Arbeitsstätte im Land Brandenburg haben. Die vollständige Richtlinie wird in den nächsten Tagen auf der Internetseite der ILB veröffentlicht.

Neben dieser Maßnahme wird das beim Wirtschaftsministerium bereits vorhandene Konsolidierungs- und Standortsicherungsprogramm ("KoSta") zur Gewährung von Liquiditätshilfen für kleine und mittelständische Unternehmen kurzfristig aufgestockt

Hamburg: Hamburger Corona Soforthilfe (HCS)

  • Maßnahme: Soforthilfeprogramm für kleine und mittlere Betriebe und Freiberufler, die als Adressaten der städtischen Corona-Allgemeinverfügungen unmittelbar in eine existenzbedrohende Schieflage oder existenzgefährdende Liquiditätsengpässe geraten sind. Vorgesehen sind direkte, echte Zuschussmittel.

  • Höhe der Soforthilfe in Hamburg:

    • 2.500 Euro (Solo-Selbständige)

    • 5.000 Euro (weniger als 10 Mitarbeiter)

    • 10.000 Euro (10 bis 50 Mitarbeiter)

    • 25.000 Euro (51 bis 250 Mitarbeiter)

  • Vorgehen: Das Antrags-, Bewilligungs- und Auszahlungsverfahren startet Mitte KW 13.

Außerdem gibt es in Hamburg Corona-Sofortmaßnahmen der einzelnen Behörden, IFB-Förderprogramme in Ergänzung der KfW-Programme, Bürgschaftshilfen sowie die Möglichkeit die Mieten städtischer Immobilien zinslos stunden zu lassen.

 

Nordrhein-Westfalen

  • Soforthilfeprogramm für freischaffende Künstler i. H. v. 5 Mio. Euro.

    • Existenzsichernde Einmalzahlung in Höhe von bis zu 2.000 Euro (muss nicht zurückgezahlt werden)

    • Beantragung bei der jeweiligen Bezirksregierung

  • Wietere Infos dazu unter https://www.land.nrw/corona

 

Schleswig-Holstein

Die Landesregierung von Schlweswig-Holstein stellt 500 Millionen Euro Soforthilfen für Unternehmen bereit, deren Existenz von der Coronakrise bedroht ist.

  • Soforthilfeprogramm (100 Mio. Euro): Direkter Zuschuss i. H. v. 2.500 Euro für Solo-Selbstständige, 5.000 Euro für Unternehmen mit bis zu 5 Mitarbeiter, 10.000 Euro bei bis zu 10 Mitarbeitern

  • Mittelstandsfonds (300 Mio. Euro): Kredite zwischen 15.000 und 50.000 Euro (zwei Jahre tilgungsfrei, fünf Jahre zinsfrei), Kredite zw. 50.000 und 750.000 Euro (fünf Jahre tilgungsfrei, keine Angaben zu Zinsen)

  • Fonds für Kultur, Bildung und Sport (50 Mio. Euro): Noch nicht weiter ausgestaltet.

  • 50. Mio Euro für weitere Bedarfe reserviert

Die Antragstellung ist ab KW 13 möglich.

 

Sachsen: Soforthilfe-Darlehen für Einzelunternehmen und Freiberufler

  • Maßnahme: Soforthilfe-Darlehen für Kleinstunternehmen, die mit unverschuldeten Umsatzrückgängen aufgrund des Coronavirus konfrontiert sind. Es wird ein zinsloses, nachrangiges Liquiditätsdarlehen von bis zu 50.00 Euro (in begründeten Einzelfällen bis zu 100.000 Euro) gewährt. Es ist die ersten drei Jahre tilgungsfrei und zehn Jahre zinslos. Für das Staatsdarlehen ist keine Bewilligung der Hausbank notwendig.

  • Voraussetzungen:

    • Jahresumsatz unter eine Million Euro

    • wirtschaftlich gesundes Geschäftsjahr 2019

    • Umsatzrückgang von mind. 20 % im laufenden Jahr

  • Vorgehen: Antragstellung bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) ab dem 23.02.2020 möglich

 

Thüringen

Die Zuschüsse der Thüringer Landesregierung belaufen sich je nach Beschäftigtenzahl auf bis zu 30.000 Euro. Antragsberichtigt sind Unternehmen bis zu 50 Beschäftigte einschließlich Einzelunternehmen sowie die wirtschaftsnahen freien Berufe und die Kreativwirtschaft. Die Antragsstellung ist ab dem 23.03.2020 bei der Thüringer Aufbaubank (TAB) möglich.

Quellen: 

https://www.gruenderlexikon.de/news/kurz-notiert/corona-hilfen-fuer-selbststaendige-freiberufler-und-kleinunternehmer-84233709

https://www.handwerksblatt.de/themen-specials/lassen-sie-sich-nicht-anstecken/soforthilfe-in-brandenburg

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