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KfW-Corona-Hilfe [aktualisiert am 23.03.2020 12:28] Dazu Presseerklärung von DK und KfW [hier klicken]
Die Bundesregierung hat ein Maßnahmenpaket beschlossen, mit dem Unternehmen bei der Bewältigung der Corona-Krise unterstützt werden.
Hierbei kommt der KfW die Aufgabe zu, die kurzfristige Versorgung der Unternehmen mit Liquidität zu erleichtern.
Die KfW wird dazu die folgenden bestehenden Kreditprogramme auf dem Weg der Bankdurchleitung sowie im Rahmen von Konsortialfinanzierungen nutzen und dort die Zugangsbedingungen und Konditionen für Unternehmen verbessern.
1. KfW-Unternehmerkredit (037/047), ERP-Gründerkredit – Universell (073/074/075/076): Sondermaßnahme "Corona-Hilfe für Unternehmen" ab 23.03.2020
Die erste Phase des Hilfspakets steht bereits ab sofort zur Verfügung: Dafür erweitert und verbessert die KfW die bewährten Kreditprogramme KfW-Unternehmerkredit und ERP-Gründer-kredit-Universell.
Die Programme stehen für junge und etablierte Unternehmen bis zu einem Gruppenjahresumsatz von 2 Mrd. Euro zur Verfügung.
Der Kredithöchstbetrag je Unternehmensgruppe beträgt 200 Mio. Euro für Investitionen und Betriebsmittel.
Betriebsmittelfinanzierungen werden mit einer Laufzeit bis zu 5 Jahre mit einem tilgungsfreien Anlaufjahr und als endfällige Variante mit 2 Jahren Laufzeit angeboten.
Für Unternehmen, die mindestens 3 Jahre am Markt aktiv sind, bietet die KfW für Betriebsmittel und Investitionen eine 80%-ige Risikoübernahme (Haftungsfreistellung) an, abgesichert durch eine vollumfängliche Bundesgarantie.
Die weiteren Produkteckpunkte bleiben unverändert bestehen.
Für kleine und mittlere Unternehmen (047) bis zu 90 % Risikoübernahme.
Technisch ist eine Zusage und Auszahlung spätestens ab dem 14.04.2020 möglich. Zwischen KfW und Finanzierungspartnern wurde für den Zeitraum vom 23.03.2020 bis zum 14.04.2020 eine prozessuale Übergangsregelung vereinbart, die es ermöglicht, akuten Liquiditätsbedarf der Unternehmen zu überbrücken.
2. KfW-Kredit für Wachstum (290), Sondermaßnahme "Corona-Hilfe für Unternehmen" ab 23.03.2020
Die KfW erweitert ihr Finanzierungsangebot im KfW-Kredit für Wachstum. Im Rahmen des Förderprogramms bietet die KfW künftig Risikoübernahmen bis zu 70% für Vorhabens-finanzierungen an, indirekt über Risikounterbeteiligungen an einer konsortialen Finanzierungs-struktur oder direkt als Konsortialpartner.
Antragsberechtigt sind Unternehmen mit einem Gruppenjahresumsatz von bis zu 5 Mrd. Euro.
Der Kredithöchstbetrag für Investitionen und Betriebsmittel beträgt 1.000 Mio. Euro.
Die bisherige Beschränkung auf Investitionen in Innovation und Digitalisierung entfällt.
Die weiteren Produkteckpunkte bleiben unverändert bestehen.
Die Beteiligung der KfW erfolgt unverändert pari passu zu Marktkonditionen. Das heißt, die wirtschaftlichen Konditionen werden vom Finanzierungspartner gestellt und von der KfW übernommen.
3. KfW-Unternehmerkredit (037/047), ERP-Gründerkredit – Universell (073/074/075/076), Vereinfachte Risikoprüfung
Zur beschleunigten Abwicklung der Verfahren wird die KfW bei Kreditbeträgen bis zu 3 Mio. Euro die Risikoprüfung der Finanzierungspartner übernehmen und auf eine eigene Risikoprüfung verzichten.
Bei Kreditbeträgen zwischen 3 und 10 Mio. Euro orientieren wir uns an dem bekannten Fast Track Verfahren, welches wir kurzfristig an die erhöhten Beträge anpassen werden.
Mit den vom heutigen Tage angekündigten Maßnahmen können auch Hausbankkredite, die den erweiterten Förderkriterien entsprechen und seit dem 13.03.2020 gewährt wurden, von der KfW refinanziert werden.
d) Die Bürgschaftsbanken verdoppeln den Bürgschaftshöchstbetrag auf 2,5 Mio. €. Bürgschaftsbanken können Bürgschaftsentscheidungen bis zu einem Betrag von 250.000 € eigenständig und innerhalb von drei Tagen treffen.
KfW-Sonderprogramm
Die KfW wird für kleine und mittlere sowie bzw. für große Unternehmen je ein Sonderprogramm vorbereiten und schnellstmöglich einführen. Dafür werden die Risikoübernahmen bei Investitionsmitteln (Haftungsfreistellungen) deutlich verbessert und betragen bei Betriebsmitteln bis zu 80 %, bei Investitionen sogar bis zu 90 %. Diese sollen auch von Unternehmen in Anspruch genommen werden können, die krisenbedingt vorübergehend in Finanzierungsschwierigkeiten (krisenadäquate Erhöhung der Risikotoleranz) geraten sind.
Überdies wird die KfW für diese Unternehmen konsortiale Strukturen anbieten.
Der Start dieser Sonderprogramme unterliegt dem Vorbehalt einer Genehmigung durch die Europäische Kommission.
Unternehmen, die Bürgschaften für Kredite in Anspruch nehmen möchten, werden gebeten, sich an die Bürgschaftsbanken der Länder zu wenden.